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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr. Sie
gelten auch dann, wenn unser Geschäftspartner auf eigene Bedingungen
verweist und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als
Zustimmung zu von unseren Vertragsbedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch
Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte
als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen
vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Preise:
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle
wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Beim
vom Lieferanten unbeeinflussbaren, drastischen Erhöhungen durch Steuern,
Zölle, Transporttarife, Rohwarenpreise oder Wechselkurse, hat der
Lieferant Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Preises.
3.
Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungen sind unabhängig vom Empfang der Ware und unbeschadet des
Rechts der Mängelrüge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu
bezahlen. Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag am
Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei
verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben und
Lieferungen sofort einzustellen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche
mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4. Lieferung
und Lieferfristen:
Lieferung
und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers innerhalb der
vereinbarten Lieferfrist, bzw. entsprechend der Vereinbarungen gemäss
Incoterms 2000. Sollten Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen,
Mobilmachung, Krieg oder Rohmaterialmangel eintreten, haben wir das Recht
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer
Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zustehen. Geringfügige
Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne
dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Teillieferungen sind grundsätzlich gestattet.
5. Haftung
für Mängel:
Beanstandungen bezüglich des Gewichts, der Stückzahl oder der Güte der
Ware sind sofort, jedoch spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware geltend
zu machen. Bei begründeter Beanstandung wird kostenfreier Ersatz
geliefert. Bei Gütemängeln jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr
als 5 v. H. der Liefermenge beträgt und das fehlerhafte Material
zurückgegeben wird. Die Qualität der gelieferten Ware richtet sich nach
den im Handelsverkehr üblichen Gegebenheiten, auch bei Lieferung gemäss
Vorab-Muster. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in der
Farbe wird keine Gewähr übernommen.
6.
Eigentumsvorbehalt:
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es
besteht in jedem Falle ein Aussonderungsanspruch aus der Vergleichs- oder
Konkursmasse. Pfändung bei einer Zwangsvollstreckung durch einen Dritten
ist unzulässig.
Unser
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Waren, die vom Käufer bereits
ganz oder teilweise weiterverarbeitet wurden. Im Falle einer
Weiterveräußerung werden alle daraus resultierenden Erlöse zur Begleichung
unserer Forderung an uns abgetreten.
7.
Annahmeverzug:
Befindet
sich unser Vertragspartner/Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt,
die Ware einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 10,-- pro Palette
pro Monat in Rechnung stellen oder nach erfolgloser Verstreichung einer
14tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
verwerten.
8.
Produkthaftung/Schadenersatz:
Der
Lieferant ist wegen der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher
Verpflichtungen nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz
oder grobes Verschulden trifft. Der Beweis dafür obliegt dem
Vertragspartner. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen
Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für
Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen
vertragswidriger Ware. Die Haftung für Sachschäden aus einem
Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem
Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen.
9.
Rechtswahl und Gerichtsstand:
Für alle
Verträge gilt österreichisches materielles Recht. Zur Entscheidung aller
aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben
jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners
zu klagen.
Alle
Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen
Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds-
und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der
Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder
mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig
entschieden.
Wilhelmsburg
2011
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