LOMEX  Handels Gesellschaft m.b.H.

  
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltung: Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr. Sie gelten auch dann, wenn unser Geschäftspartner auf eigene Bedingungen verweist und wir nicht ausdrücklich widersprechen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Vertragsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

2. Preise: Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Beim vom Lieferanten unbeeinflussbaren, drastischen Erhöhungen durch Steuern, Zölle, Transporttarife, Rohwarenpreise oder Wechselkurse, hat der Lieferant Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Preises.

3. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen sind unabhängig vom Empfang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben und Lieferungen sofort einzustellen. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4. Lieferung und Lieferfristen: Lieferung und Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers innerhalb der vereinbarten Lieferfrist, bzw. entsprechend der Vereinbarungen gemäss Incoterms 2000. Sollten Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Mobilmachung, Krieg oder Rohmaterialmangel eintreten, haben wir das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung zustehen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Teillieferungen sind grundsätzlich gestattet.

5. Haftung für Mängel: Beanstandungen bezüglich des Gewichts, der Stückzahl oder der Güte der Ware sind sofort, jedoch spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware geltend zu machen. Bei begründeter Beanstandung wird kostenfreier Ersatz geliefert. Bei Gütemängeln jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5 v. H. der Liefermenge beträgt und das fehlerhafte Material zurückgegeben wird. Die Qualität der gelieferten Ware richtet sich nach den im Handelsverkehr üblichen Gegebenheiten, auch bei Lieferung gemäss Vorab-Muster. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in der Farbe wird keine Gewähr übernommen.

6. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es besteht in jedem Falle ein Aussonderungsanspruch aus der Vergleichs- oder Konkursmasse. Pfändung bei einer Zwangsvollstreckung durch einen Dritten ist unzulässig.

Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Waren, die vom Käufer bereits ganz oder teilweise weiterverarbeitet wurden. Im Falle einer Weiterveräußerung werden alle daraus resultierenden Erlöse zur Begleichung unserer Forderung an uns abgetreten.

7. Annahmeverzug: Befindet sich unser Vertragspartner/Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 10,-- pro Palette pro Monat in Rechnung stellen oder nach erfolgloser Verstreichung einer 14tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8. Produkthaftung/Schadenersatz: Der Lieferant ist wegen der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Vertragspartner. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder mittelbarer Schäden wegen vertragswidriger Ware. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler, und zwar für alle an der Herstellung, dem Import und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen, wird ausgeschlossen.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand: Für alle Verträge gilt österreichisches materielles Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Wilhelmsburg 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

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